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FAQ Die Ärzte

A

Abendkasse

Es werden Tickets an der Abendkasse angeboten.

Die Abendkasse befindet sich am Einlass 1. Bitte beachte die Beschilderung „Einlass 1 | Gästeliste“

Es ist nur Barzahlung möglich.

Anreise

Wir empfehlen die Anreise zum Konzertgelände zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Falls das nicht möglich ist, dann ist ÖPNV die beste und bequemste Wahl zur Anreise aufs Gelände. Bitte beachtet bei der An- und Abreise, dass es am Konzertgelände keine PKW Parkmöglichkeiten gibt. Falls ihr mit dem Auto anreisen müsst, bildet Fahrgemeinschaften und nutzt den großen Park & Ride-Parkplätze. Vermeidet es in den umliegenden Wohngebieten zu parken, da diese für den Individualverkehr gesperrt sein werden.

Die Busse der Stadtwerke Konstanz werden einen Shuttleservice anbieten:

Linie 1 ab Fähre Konstanz zu Einlass 1 & Gästeliste

Linie 5 ab Bahnhof Konstanz zu Einlass 4

Linie 6 ab Industriegebiet zu Einlass 2 & 3 sowie zur Gästeliste

Die Busse bringen euch an die extra dafür eingerichteten Haltestellen beim Veranstaltungsgelände.

Altersbeschränkung

Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Auf dem gesamten Gelände gilt natürlich das Jugendschutzgesetz. Damit ihr alle eine gute Zeit haben könnt, haben wir hier die geltenden Regelungen zusammengefasst. 

– kein Zutritt unter 6 Jahren

– ab 6 Jahren aber unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten (i.d.R. ein Elternteil) erlaubt 

– ab 16 Jahren ist der Zutritt bis 24 Uhr erlaubt.

Beim Getränkeausschank finden strenge Alterskontrollen statt.

Personensorgeberechtigter:

Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

Allgemeine Geschäftsbedingung

Unsere AGB findet ihr hier.

Anwohner

Verkehrsmanagement:
 
Ein Großteil der Besucher:innen wird zu Fuß oder mit dem ÖPNV anreisen. Das Ticket gilt als Fahrkarte für die Busse der Stadtwerke Konstanz. 

Es wird keine Parkmöglichkeiten am Konzertgelände geben. Die Zufahrt für Besucher erfolgt ausschließlich über den extra dafür eingerichteten Shuttleservice der Stadtwerke Konstanz

Anwohner:innenschutz: 

Sperrungen der Wohngebiete, ausschließlich Anlieger:innen.

Zum Schutz der Anwohner wird das Wohngebiet rund um die Eichhornstrasse am Veranstaltungstag ganztägig für den Individualverkehr gesperrt sein. Die Zufahrt wird ausschließlich für Anlieger gestattet sein.

Engmaschige Kontrolle: 

Zahlreiche Ordner:innen, Lärmmessung und Abfallbeseitigung.
Die Einhaltung der vom Umweltamt vorgegebenen maximalen Lärmpegel werden durch gutachterliche Messungen überwacht und dokumentiert, die Reinigung erfolgt noch über Nacht. Bei Anbruch der Helligkeit werden die angrenzenden Wohngebiete auf Sauberkeit kontrolliert.

Überblick:
Nachfolgend geben wir einen Überblick der Zeiten, zu denen es ggf. mit einem höheren Lärmpegel oder einem höheren Aufkommen von Konzertbesucher:innen und entsprechenden Einschränkungen kommen kann:

09.09.2022      17:00 – 20:00 Uhr:
– technische Proben (mit einem höheren Geräuschpegel verbunden)

10.09.2022      10:00 – 15:00 Uhr:
– technische Proben (mit einem höheren Geräuschpegel verbunden)

– 13:00    Anreise
– 16:00    Einlass
– 16:30    Konzertbeginn
– 23:00   Konzertende und Abreise

B

Bezahlen

Auf dem Konzertgelände wird es ausschließlich Barzahlung geben. Das Bezahlen mit EC Karte ist nicht möglich.

C

Corona Maßnahmen

Es gelten die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Regelungen der Stadt, des Landes und des Bundes. Wir können daher leider keine Aussage über 2G, 2G+, 3G zum jetzigen Zeitpunkt treffen. Ihr könnt euch aber darauf verlassen, dass wir euer Festivalerlebnis so sicher wie möglich gestalten werden!

D

Diebstahl

Bitte lasst eure Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt auf dem Konzertgelände. Sollte euch etwas abhandenkommen oder etwas Verdächtiges auffallen, wendet euch bitte direkt an unser Sicherheitspersonal oder die Polizei.

E

Einlass

Einlass zur Veranstaltung kann nur nach Vorlage der rechtmäßig erworbenen und gültigen Eintrittskarte gewährt werden. Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt im Anschluss an eine Sicherheitskontrolle des beauftragten Sicherheitsdienstes. Dieser ist angewiesen, eine Leibes- und Taschenvisitation vorzunehmen. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erklären sich Besucher:innen damit einverstanden. Auf Verlangen des Sicherheitsdienstes ist zudem ein amtliches Ausweisdokument vorzuzeigen.

Der Gästelisten- und VIP Eingang befindet sich bei Einlass 1.

Der barrierefrei Rolli Einlass ist Einlass 2.

Erste Hilfe

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) steht jederzeit auf dem Festivalgelände zur Verfügung, um Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten.

F

Fundsachen

Für die Abgabe und Suche von verlorenen Gegenständen könnt ihr unser Info-Point vor Ort nutzen. Nach der Veranstaltung werden Fundsachen an das Fundbüro Konstanz übergeben.

 

Fotografieren

Das Fotografieren auf dem Festivalgelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und kleinen Taschenkameras für den privaten Gebrauch erlaubt. Wer beim Konzert professionell fotografieren und / oder berichterstatten möchte, benötigt hierfür eine Akkreditierung bzw. Presse-Pass. Sende hierfür bitte eine Anfrage an: info@kokon-entertainment.de.

G

Gehörschutz

Gehörschutz gibt es kostenfrei am Merchandise-Stand sowie am Info-Point.

Gelände

Getränke & Speisen

Auf dem Konzertgelände wird für das leibliche Wohl eines Jeden gesorgt – insbesondere von Veganer:innen. Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, Dosen und/oder sonstige Trinkbehältnisse sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten.

 
Gästeliste

Der Gästelisten Check-In ist an Einlass 1. 

Erreichbar über die Shuttlebisse Linie 1 und Linie 6 oder zu Fuß/Fahrrad über die Eichhornstrasse, Fontainbleau-Allee und die Jakobstraße

H

Hausordnung

HAUSORDNUNG
für den Publikumsbereich am Konzert
Die Ärzte – Buffelo Bill in Rom Tour 2022

am 10.09.2022
im Bodenseestadion Konstanz

§ 1 Geltungsdauer

  1. Die Hausordnung gilt ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns, 15:00 Uhr, bis zum Veranstaltungsende ca. 00:30 Uhr.  
  2. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder Erhalt des Berechtigungsausweises oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher:innen die Hausordnung an.

§ 2 Aufenthalt

  1. Zum Zutritt berechtigt ist nur, wer im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder eines sonstigen Berechtigungsausweises ist und nicht bekannterweise akut an SARS-CoV-2 erkrankt ist.
  2. Die Eintrittskarte sowie Berechtigungsausweise berechtigen ausschließlich zum Aufenthalt in den auf ihnen angegebenen Bereichen.
  3. Es gilt folgende Altersregelung:
    – kein Zutritt unter 6 Jahren

– ab 6 Jahren aber unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten (i.d.R. ein Elternteil) erlaubt 

– ab 16 Jahren ist der Zutritt bis 24 Uhr erlaubt.

§ 3 Eingangskontrolle

  1. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind auf Verlangen dem Ordnungsdienst sowie weiteren zur Kontrolle berechtigten Personen (z. B. Mitarbeitern des Veranstalters oder des Betreibers) vorzuweisen und zur Prüfung auszuhändigen. 
  2. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, die Besucher:innen, auch mit technischen Hilfsmitteln, auf die Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen. Dies gilt auch während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände oder beim Verlassen.
  3. Verbotene Gegenstände müssen abgelegt oder abgegeben werden. Durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände entsteht kein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht des Betreibers oder Veranstalters für diese Gegenstände.
  4. Erkennbar alkoholisierten oder unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehenden Personen kann der Zutritt verweigert oder ein temporäres Hausverbot ausgesprochen werden.

§ 4 Verhalten im Veranstaltungsgelände

  1. Innerhalb des Veranstaltungsgeländes hat sich jeder Besucher:innen so zu verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden.
  2. Die Besucher:innen haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes und sonstiger berechtigter Personen jederzeit Folge zu leisten.

§ 5 Verbote

(1) Den Besucher:innenn ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

  1. Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4;
  2. Waffen aller Art, Gas-Sprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige ähnlich gefährliche Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind oder als Wurfgeschoss genutzt werden können;
  3. Drogen und Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind;
  4. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind; Erlaubt sind pro Person 1 x 0,5 l verschlossenes Tetra Pack oder PET-Flaschen ohne Deckel mit nicht-alkoholischem Inhalt;
  5. Sperrige Gegenstände:
    dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher:innen darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie z. B. Transparente, Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Kisten, Selfie-Sticks, Stock-Regenschirme; 
  6. Fahnen oder Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen;
  7. rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial; 
  8. alkoholische Getränke aller Art;
  9. Tiere aller Art;
  10. Drohnen oder andere Flugkörper (z. B. Ballons, Drachen);
  11. Laserpointer;
  12. Wasserpistolen;
  13. Tablets, Computer; 
  14. Professionelle Bild- oder Ton-Aufnahmegeräte bzw. Kameras mit wechselbaren Objektiven, die nach Art oder Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen; 
  15. das Anfertigen von professionellen Ton-, Film-, Foto- und Videoaufzeichnungen ohne Genehmigung durch den Veranstalter;
  16. Fahnenstangen aus Holz mit einem Durchmesser größer 2 cm.

(2) Verboten ist weiterhin

  1. das Besteigen oder Übersteigen von erkennbar nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten oder Anlageteilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodesten, Bäumen, Masten aller Art und Dächer;
  2. das Betreten oder Erklettern von Bereichen und Räumlichkeiten, die erkennbar nicht für die allgemeine Nutzung zugelassen sind (z. B. Bühne und Backstage);
  3. rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Gedankengut zu äußern, durch Gesten kundzutun oder durch entsprechendes Material zu verbreiten;
  4. offenes Feuer jeder Art zu entfachen (also keine Kerzen, Fackeln, Feuerwerkskörper
  5. pyrotechnische Gegenstände aller Art (z. B. bengalische Feuer, Leuchtkugeln, Raketen, Wunderkerzen oder sonstige Feuerwerkskörper) sowie Explosivstoffe (z. B. Kanister und andere Behältnisse mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen;
  6. ohne Erlaubnis des Betreibers oder des Veranstalters gewerbsmäßig Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen, Werbemittel jeglicher Art mitzuführen und Sammlungen durchzuführen;
  7. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten;
  8. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw. das Veranstaltungsgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
  9. Die Hausordnung verbietet die Einfahrt von Fahrzeugen während der Publikumsbetriebszeit, außerhalb der Publikumsbetriebszeiten wird nur legitimierten Fahrzeugen die Zufahrt erlaubt.

§ 6 Flucht- und Rettungswege bzw. -einrichtungen

Flucht- und Rettungswege bzw. -einrichtungen sind nicht zum Aufenthalt gedacht und sind deshalb möglichst schnell zu kreuzen bzw. nach dem Betreten wieder zu verlassen bzw. im Fall von Einrichtungen gar nicht zu betreten. Die Nutzung als Sitzgelegenheit oder Sammelplatz ist verboten.

§ 7 Allgemeines Verhalten, gegenseitige Rücksichtnahme

  1. Alle teilnehmenden Personen haben jederzeit die größtmögliche Rücksichtnahme gegenüber allen anderen teilnehmenden Personen, dem nahen und weiteren Umfeld des Geländes und der Umwelt zu üben. Jede Gefährdung anderer Besucher:innen, der Künstler:innen, der Helfer:innen/arbeitenden Personen oder sonstigen Dritten ist verboten.
  2. Personen, die offensichtlich so betrunken, sonst berauscht oder in einem vergleichbaren Zustand sind, dass sie sich selbst, andere Personen oder die vorhandenen Einrichtungen gefährden oder den Ablauf der Veranstaltung über Gebühr stören, können am Betreten des Geländes gehindert oder ohne vorherige Anordnung aus ihm verwiesen werden. In diesem Fall hat die betreffende Person keinen Anspruch auf Ersatz für die Eintrittskarte oder sonstigen Schadensersatz, es sei denn, der Ordnungsdienst oder andere dem Betreiber oder Veranstalter zuzuordnende Personen haben die betroffene Person grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch des Geländes verwiesen.

§ 8 Folgen eines Verstoßes

  1. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder die Weisungen des Ordnungsdienstes und sonstiger berechtigter Personen nicht befolgen, können des Geländes verwiesen werden. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot erteilt werden.
  2. Die verstoßende Person hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz für die Eintrittskarte oder sonstigen Schadensersatz, es sei denn, der Ordnungsdienst hat die betroffene Person grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch eines Verstoßes beschuldigt.
  3. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

§ 9 Personen mit besonderen Bedürfnissen

Auf Personen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Personen mit eingeschränkter Mobilität, Sehbehinderte, besonders alte oder junge Personen) ist besonders Rücksicht zu nehmen.

§ 10 Diskriminierungsfreiheit

Der Betreiber und der Veranstalter bekennen sich zu Vielfalt, Menschlichkeit und Offenheit und verurteilen jede Form von Diskriminierung wegen des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, des Glaubens, der sexuellen Orientierung, der äußeren Erscheinung und körperlicher/geistiger Gebrechen. Mit dem Zutritt zum Gelände erkennt die zutretende Person dies an und verpflichtet sich entsprechend, niemanden zu diskriminieren.

§ 11 Haftung der Besucher:innen

Jede teilnehmende Person haftet für den von ihr schuldhaft verursachten Schaden.

§ 12 Gehörschutz

Es können Lautstärken über 86 dB erreicht werden. Die Besucher:innen sind sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für die Gesundheit ausgehen kann. Die Besucher:innen haben selbst darauf zu achten, dass sie sich in einem für sie zuträglichen Maße Schallwirkungen aussetzen. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden, entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Gehör- bzw. Ohrenschutz wir dringend empfohlen und steht an den Eingängen auf Nachfrage zur Verfügung,

§13 Videoüberwachung

Das Veranstaltungsgelände wird mit Videokameras überwacht.

Stand 15.07.2022
KOKON Entertainment GmbH, Bücklestr. 3-5, 78467 Konstanz

Handel

Besucher:innen sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Konzertgelände verboten; es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.

I

Info

Am Info-Point haben wir immer ein offenes Ohr für euch. Hier bekommt ihr Antworten auf eure Fragen.

Der Infopoint befindet sich bei Einlass 1 am Gästelisten Check-In.

Außerdem halten wir euch über unsere Social Media Kanäle auf dem laufenden. Diese findet ihr hier: 

Instagram

Facebook

K

Kontakt

KOKON Entertainment GmbH
Bücklestr. 3-5
D-78467 Konstanz
Tel.: + 49 (0) 7531 – 584 788 0

E-Mail: info@kokon-entertainment.de

M

Mobileingeschränkte Personen / Personen mit Schwerbehindertenausweis

Mobilitätseingeschränkte Menschen mit einem Merkzeichen B in ihren Ausweis können mit Rolli-Ticket Ihre Begleitperson kostenlos zum Konzert mitbringen.

Bitte benutzt Einlass 2:

Müll

Wir bitten euch, auf die Umwelt zu achten und Verpackungen, sowie sonstigen Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen.

O

Öffentlicher Nahverkehr

Die Busse der Stadtwerke Konstanz werden einen Shuttleservice anbieten:

Linie 1 ab Fähre Konstanz zu Einlass 1 & Gästeliste

Linie 5 ab Bahnhof Konstanz zu Einlass 4

Linie 6 ab Industriegebiet zu Einlass 2 & 3 sowie zur Gästeliste

Die Busse bringen euch an die extra dafür eingerichteten Haltestellen beim Veranstaltungsgelände.

Offizielle Vorverkaufsstellen

Alle Informationen zum Ticketing findet ihr hier.

P

Parken

Parktickets können ab sofort HIER gebucht werden.

BITTE SORGFÄLTIG LESEN!

Parkmöglichkeiten auf dem Flugplatz in Konstanz.

Parking – Zeiten: 10.09.2022, Uhrzeit: 14.00 Uhr bis 11.09.2022, Uhrzeit: 02.00 Uhr

Konzert: DIE ÄRZTE 10.09.2022 – Bodenseestadion 

Im Rahmen des Konzertes der ÄRZTE am 10.09.2022 im Bodenseestadion bieten wir Parkflächen auf dem Flugplatz Konstanz an. Ab 15:30 Uhr können Inhaber:innen eines gültigen Konzerttickets den Shuttletransfer der Stadtwerke Konstanz kostenlos vom Flugplatz zum Konzertgelände nutzen. 
Die Haltestelle befindet sich direkt am Flugplatz in der Riedstr. Die Veranstaltungsfläche befindet sich im Bodenseestadion Konstanz (Eichhornstr. 89).

Adresse Parkplatz: Flugplatz Konstanz, Riedstraße, 78467 Konstanz, Deutschland
Uhrzeit Parking: ab 14:00 Uhr am 10.09.2022

Link zur Adresse: https://tinyurl.com/fxxs7xex

BITTE DIE BESCHILDERUNG VOR ORT BEACHTEN!

Shuttletransfer HINParking (Haltestelle Riedstr.) –> Konzertgelände ab 15:30 Uhr
Shuttletransfer ZURÜCKKonzertgelände –> Parking (Haltestelle Riedstr.) ab 16:00 Uhr 

Die Shuttlebusse halten an der Bushaltestelle in der Riedstraße.

JETZT EIN PARKTICKET BUCHEN:
In wenigen Schritten ein Parkticket (PKW bis max. 3,5t) wählen. Nach erfolgreichem Bezahlvorgang wird das eTicket an die angegebene Mail versendet. Am Einlass vorzeigen und stressfrei ankommen (Alle Tickets werden am Einlass elektronisch erfasst!). 

Das eTicket der Umwelt zuliebe nicht ausdrucken, sondern auf dem Mobiltelefon vorzeigen. 

Link zur Adresse: https://tinyurl.com/fxxs7xex

Parken für Mobilitätseingeschränkte

Parkmöglichkeiten auf der Eselswiese P3 neben dem Stadion.

Gegen Vorlage des B-Ausweises + Ticket für mobileingeschränkte Personen möglich.

Programm

16:00 Uhr Einlass

18:05 Uhr Lüt

19:05 Uhr Shirley Holmes

20:15 Uhr Die Ärzte

23:00 Uhr Veranstaltungsende

Plan (Veranstaltungsfläche)

Presse Akkreditierung

Wer beim Konzert professionell fotografieren und / oder berichterstatten möchte, benötigt hierfür eine Akkreditierung aka Presse-Pass. Sende hierfür bitte eine Anfrage an: info@kokon-entertainment.de.

Polizei

Auch die Polizei wird auf dem Konzertgelände vertreten sein. Neben einer grundsätzlichen Sicherung des Konzertgeschehens werden auch routinemäßige Alkohol- und Alterskontrollen durchgeführt.

Pyrotechnik

Pyrotechnik jeglicher Art ist auf dem Konzertgelände grundsätzlich verboten.

R

Rassismus / Sexismus / Diskriminierung

Rassismus, Sexismus und andere Formen der Diskriminierung haben auf dem Konzert absolut keinen Platz. Solltet ihr von rassistischen, sexistischen oder anderen diskriminierenden Handlungen betroffen sein oder Zeug:in von solchen Geschehnissen werden, informiert bitte umgehend unser Sicherheitspersonal.

S

Sonstige Fragen

Schreibt uns gerne eine Mail an: info@kokon-entertainment.de

T

Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Therapietiere wie z.B. Blindenhunde stellen hiervon eine Ausnahme dar. Diese sind im Voraus anzumelden unter info@kokon-entertainment.de.
Terminverschiebung

Du kannst sicher sein, dass es im Falle einer Absage oder einer Verschiebung des Termins eine Rückerstattung/Gutschein- bzw. Umtauschaktion geben wird.

Taschenkontrolle

Natürlich dürft ihr eine Tasche/einen Beutel mitbringen. Wir bitten euch jedoch nur wirklich notwendige Dinge mitzuführen. Die Tasche sollte eine Größe von Din A4 nicht überschreiten. Wir werden vor Ort Taschen- und Bodychecks durchführen. Bitte beachtet auch den Punkt „Verbotene Gegenstände“. Dort haben wir aufgelistet, was ihr auf gar keinen Fall mitbringen dürft.

In das Konzertgelände dürft ihr leere 0,5 Liter PET-Pfand-Flaschen mit abgeschraubtem Verschluss mitbringen.

Toiletten / Sanitäre Anlagen

Auf dem Konzertgelände gibt es Dixi-Toiletten/Urinale in ausreichend großer Anzahl. Auch Toiletten für Personen mit Mobilitätseinschränkung sind ausreichend vorhanden. Bitte achtet aufeinander.

Tickets

Bei Verlust einer erworbenen Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet. Der Kauf von Eintrittskarten über dieses Online-Angebot ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Fernabsatzvertrag. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. 

Euer Konzertticket berechtigt euch, kostenlos die Busse der Stadtwerke Konstanz zu nutzen.

V

Verbotene Gegenstände

Bitte beachtet, dass das Mitführen von allgemein gefährlichen Gegenständen (z.B. Waffen aller Art, Glas, Flaschen, Dosen, Fackeln, Regenschirme, Stühle pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper, Himmelslaternen, Megaphone, Fahnenstangen, gefährliche Tiere, nicht erlaubte Betäubungsmittel usw.) streng untersagt ist.

Es ist aus urheberrechtlichen Gründen auch das Mitbringen von professionellen Bild-, Film- und Tonaufzeichnungsgeräten untersagt.

Siehe Hausrecht

W

Wasser

Es wird auf dem Konzertgelände Wasserentnahmestellen geben. Darüber hinaus habt ihr an den sanitären Anlagen die Möglichkeit euch die Hände zu waschen (Kein Trinkwasser).

Was noch ?

Unser Info ABC wird stetig bearbeitet. Wir empfehlen euch deshalb, ca. eine Woche vor der Veranstaltung noch einmal auf diesem Teil der Website vorbeizuschauen, um auf dem neusten Stand zu sein.

Werbung

Ohne schriftliche Genehmigung durch den Veranstalter ist das Verteilen von Werbematerial wie Flyer, Poster, Gutscheine usw. grundsätzlich untersagt.

Wetter

Bei Eintreten von Unwetter informieren wir euch auf dem Gelände über die Einleitung von Sicherheitsvorkehrungen. Sollte das Konzert aufgrund von Gewitter unterbrochen werden, so bitten wir euch bei einer eventuellen Evakuierung auf die Durchsagen und Hinweise auf den LED-Walls zu achten und denen Folge zu Leisten.

Z

Zum Schluss

Lasst uns gemeinsam ein tolles Konzert genießen – mit viel Musik, Spiel, Spaß, Klimbim und Firlefanz! Wir freuen uns auf eure Kommen.

Euer Kokon Entertainment Team.